Wichtiger Hinweis:
Die Montage von Lampen an einer Schusswaffe ist im Geltungsbereich
der deutschen Gesetze vorboten! (Waffengesetz, Jagdgesetz)
Das Besitzen und Montieren einer Halterung (ohne Lampe!) fällt nicht unter das Verbot.
Entsprechende Festellungsbescheide des Bundeskriminalamts (BKA) belegen dies.
Halten Sie sich stets an die jeweils gültigen Gesetze und ihre weiteren Regelungen.
Nochmals:
Der Besitz und die Montage von Lampenhalterungen ist erlaubt, lediglich durch die Verbindung mit einer Lampe entsteht ein "verbotener Gegenstand"
Für Behörden oder Kunden im Ausland gelten andere Bestimmungen.
Die Elzetta Lampenhalterungen sind ebenso wie die Elzetta Lampen von der
"National Tactical Officers Association" (NTOA) getestet und für dienstfähig befunden worden.

Das Belegt dieses Logo das Hersteller nur nach erfolgreichen Tests verwenden dürfen.